GUT ZU WISSEN - Des Vertrauens würdig?

Advertorial
13.06.2024

 

Seit geraumer Zeit sorgt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichthofes für Unruhe unter den 57a-ermächtigten Stellen. Eine Ermächtigung wurde entzogen, weil es knapp 30 Beanstandungen gab, Darunter fehlten Plaketten, wurden falsch gestanzt, abgelöste wurden nicht dokumentiert. Aber auch falsche Abgasmessungen oder nicht nachvollziehbare Messwerte von Bremsverzögerungen schienen auf. Also eine ganze Latte. Aufsehen erregte aber die Erkenntnis, dass Prüfer ihre eigenen Fahrzeuge oder solche naher Angehöriger (also Privatfahrzeuge!) begutachtet haben.

Nun, das war eigentlich immer schon so, denn die grundlegende EU-Richtlinie und auch die PBSTV unterstreichen, dass der Prüfer in keinem Interessenskonflikt agieren darf: Wirtschaftlich und persönlich. Und wenn man unterstreicht, dass das Fahrzeug des Schwagers eh strenger überprüft wird als andere, muss wohl hinterfragt werden, ob hier generell die „Unparteilichkeit und Objektivität“ gewährleistet sind.

Die VwGH-Entscheidung unterstreicht also die Verantwortung die wir als ermächtigte Stelle oder geeignete Person haben, wenn wir diesen „Hoheitsakt“ durchführen. Und gerade in einer Zeit, in der die EU-Richtlinie überarbeitet wird, sollten wir uns dieser Verantwortung bewusst sein und entsprechend agieren.

Thomas Marichhofer
Thomas Marichhofer, Leiter KompetenzCenter Technik der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker.

Hier noch ein Hinweis zu einem weiteren wichtigen Thema: Die OVE Richtlinie R 19 für Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen wurde überarbeitet, aus den neuen Klarstellungen leitet die Bundesinnung Qualifizierungsmaßnahmen ab. Mit der HV-3 Ausbildung wurde zudem eine staatlich anerkannte „formale“ Berufsbildung geschaffen. Im Podcast „Autofunk“ bespricht Moderator Erich Pomassl mit Andrej Prosenc vom ÖAMTC und Bundesinnungsmeister Roman Keglovits die Details. Zu hören unter www.autofunk.at